Alkoholausschank in Schwimmbädern und Strandbädern bald erlaubt

Schwimmbad

Die Regierung des Kantons St. Gallen plant eine Anpassung des Gastwirtschaftsgesetzes, um Betrieben in Schwimm- oder Strandbädern den Alkoholausschank zu ermöglichen. Dies geschieht aufgrund einer Motion des Kantonsrats, die ein Alkoholverbot in Bädern aufheben möchte.

Aktuell ist es für Betriebe in Schwimm- oder Strandbädern nicht erlaubt, eine Gastwirtschaftspatent mit Berechtigung zum Alkoholausschank zu erhalten. Der Kantonsrat möchte dies ändern und hat in der Herbstsession 2023 die Motion “Alkoholverbot in der Badi aufheben” mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Lediglich vier Mitglieder stimmten dagegen, während sich eine Person enthielt.

Die Regierung wurde daraufhin beauftragt, eine entsprechende Gesetzesanpassung auszuarbeiten. Das Alkoholausschankverbot für gastgewerbliche Betriebe in Schwimm- und Strandbädern soll somit aufgehoben werden. Die Regierung hat nun dem Kantonsrat die Botschaft und den Entwurf zum III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz vorgelegt. Mit dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird das Anliegen der Motion vollständig umgesetzt.

Die geplante Änderung des Gastwirtschaftsgesetzes eröffnet Betrieben in Schwimm- oder Strandbädern neue Möglichkeiten. Durch den Alkoholausschank können sie ihr Angebot erweitern und den Bedürfnissen der Besucher besser gerecht werden. Es wird erwartet, dass dies zu einer Steigerung der Attraktivität der Bäder führt und somit auch positive Auswirkungen auf die Besucherzahlen hat.

Allerdings gibt es auch Bedenken hinsichtlich des Alkoholkonsums in Bädern. Kritiker befürchten, dass dies zu einem erhöhten Risiko von Zwischenfällen und unangemessenem Verhalten führen könnte. Es wird daher erwartet, dass strenge Auflagen und Kontrollen für den Alkoholausschank in den Betrieben festgelegt werden, um mögliche negative Auswirkungen zu minimieren.

Der Kantonsrat wird in Kürze über die vorgeschlagene Gesetzesänderung und die Aufhebung des Alkoholverbots in Schwimm- und Strandbädern entscheiden. Es bleibt abzuwarten, ob die Mehrheit dem Vorschlag der Regierung folgen wird. Sollte die Gesetzesänderung angenommen werden, dürfen sich Besucher in Zukunft in den Bädern auch mit einem erfrischenden Getränk oder einem kühlen Bier verwöhnen lassen.

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