Schweizer Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Renteninitiativen

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Der Schweizer Bundesrat hat sich gegen zwei Renteninitiativen ausgesprochen, die in der kommenden Woche zur Abstimmung stehen. Sowohl die Renteninitiative der Jungfreisinnigen als auch die Initiative für eine 13. AHV-Rente der Gewerkschaften wurden von der Regierung abgelehnt. Die Landesregierung empfiehlt den Bürgern ein klares Nein bei den Abstimmungen am 3. März.

Die Einführung einer 13. AHV-Rente würde laut dem Bundesrat zu erheblichen Mehrkosten von mindestens 4,1 Milliarden Franken pro Jahr führen. Dies würde die bereits bestehenden Finanzierungsprobleme der AHV weiter verschärfen. Die Regierung warnt vor den langfristigen Auswirkungen einer solchen Massnahme auf die Stabilität des Rentensystems.

Auch die Renteninitiative der Jungfreisinnigen stösst auf Ablehnung seitens des Bundesrats. Bei dieser Initiative müssten verschiedene Aspekte bei der Festlegung des Rentenalters berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die wirtschaftliche Lage. Der in der Initiative enthaltene Automatismus zur Erhöhung des Rentenalters wird als problematisch angesehen. Die Regierung betont, dass die Festlegung des Rentenalters eine komplexe Frage ist, die sorgfältig und unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren entschieden werden muss.

Die Empfehlung der Landesregierung, beide Initiativen abzulehnen, basiert auf der Sorge um die finanzielle Stabilität der AHV und die langfristige Sicherheit des Rentensystems. Die Regierung appelliert an die Bürger, bei den Abstimmungen am 3. März verantwortungsbewusst zu handeln und die Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen auf die Rentenversicherung sorgfältig zu bedenken.

Die Entscheidung des Schweizer Bundesrats und die Empfehlung der Landesregierung werden sicherlich eine wichtige Rolle bei den bevorstehenden Abstimmungen spielen. Es bleibt abzuwarten, wie die Bürger Liechtensteins sich zu den beiden Renteninitiativen positionieren werden und ob sie den Empfehlungen der Regierung folgen werden. Die Ergebnisse der Abstimmungen werden zweifellos Auswirkungen auf die Zukunft der Rentenversicherung in Liechtenstein haben.

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