Die Regierung des Kantons St.Gallen spricht sich im Grundsatz dafür aus, die Radio- und Fernsehgebühren auf 300 Franken pro Jahr zu senken. Sie begrüsst jedoch, dass der Bund zuerst das Angebot definiert hätte und dann die Kosten. Für die Regierung ist es besonders wichtig, dass die regionale Berichterstattung nicht gekürzt wird.
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) bietet mit Programmen in den vier Landessprachen Informationen, Bildungsinhalte und Unterhaltung. Sie trägt dazu bei, dass das Publikum umfassend und fundiert informiert wird, um sich eine eigene Meinung bilden zu können. Damit leistet sie einen Beitrag zur Förderung der Demokratie. Aus diesem Grund ist es von grosser Bedeutung, dass die Senkung der Haushaltsabgabe nicht zu einem Verlust an Qualität und Vielfalt im öffentlichen Mediendienst führt.
Dennoch unterstützt die Regierung des Kantons St.Gallen, dass die SRG ihr Leistungsangebot kritisch überprüfen und sich darauf konzentrieren muss. Eine Reduzierung der Gebühren darf jedoch nicht ohne Auswirkungen auf die Leistungen betrachtet werden. Daher hätte die Regierung es bevorzugt, wenn der Bund zuerst das Angebot definiert und dann die erforderlichen Kosten festgelegt hätte.
Es dürfen keine Kosteneinsparungen beim Regionaljournal Ostschweiz geben. Die SRG muss sicherstellen, dass ein öffentlicher Dienst in der Informationsvermittlung für alle Bürgerinnen und Bürger vorhanden ist – auch in weniger interessanten Wirtschaftsregionen wie Randgebieten und Alpentälern. Die Berichterstattung über verschiedene Regionen und Landesteile muss gewährleistet sein, um das gegenseitige Verständnis und das Wissen über die Eigenheiten und Besonderheiten der verschiedenen Sprach- und Kulturregionen zu vermitteln.
Das Regionaljournal Ostschweiz stellt beispielsweise eine regionale Berichterstattung in der eher kleinräumigen Medienlandschaft der Ostschweiz sicher und ist eine bedeutende Informationsquelle für die Region. Kürzungen beim Regionaljournal würden zu unerwünschten Effekten führen. Für die Regierung ist daher klar: Die regionale Berichterstattung darf nicht gekürzt werden. Die Regierung begrüsst daher, dass vor dem Hintergrund der reduzierten Mittel zugunsten der SRG insbesondere ein Abbau in den Bereichen Sport und Unterhaltung in Betracht gezogen wird.
Die vorgeschlagene Teilrevision der Verordnung ist zwar nicht so einschneidend wie die eidgenössische Volksinitiative “200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)”, birgt aber ebenfalls Risiken für die unabhängige und vielfältige Medienlandschaft der Schweiz. Im Sinne eines Gegenvorschlags auf Verordnungsstufe zur SRG-Initiative ist die Teilrevision jedoch aus Sicht der Regierung verkraftbar, solange das Regionaljournal Ostschweiz bestehen bleibt und keine Einbussen erleidet.
In diesem Sinne hält die Regierung die Vorlage des Bundesrates und damit die Senkung der Abgabe für Haushalte auf 300 Franken pro Jahr sowie die Befreiung von der Abgabepflicht für Unternehmen mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von bis zu 1,2 Millionen Franken für vertretbar.
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