Neues Bundesasylzentrum geplant

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Das Staatssekretariat für Migration plant auf dem Areal des Campingplatzes Buosingen in der Gemeinde Arth ein Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion für 170 Personen. Der Gemeinderat Arth und der Regierungsrat des Kantons Schwyz akzeptieren das Vorhaben. Mit dem Zentrum werden sowohl die Standortgemeinde als auch der Kanton deutlich weniger Asylsuchende zugewiesen erhalten, was zu einer Entlastung der kommunalen und kantonalen Asylstrukturen führt.

Auf dem derzeitigen Campingplatz Buosingen soll nach einer Planungs- und Bauzeit von mindestens sechs Jahren ein Bundesasylzentrum (BAZ) für maximal 170 Personen entstehen. Die Standortgemeinde, der Kanton sowie der Bund haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Die Eigentümerschaft des Campingplatzes Buosingen will den Camping-Betrieb einstellen und veräussert die Parzelle dem Bund. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat vorgängig die erforderlichen raumplanerischen Vorabklärungen getroffen. Für die Errichtung des BAZ in Buosingen bedarf es einer Plangenehmigung. Grundlage für das Plangenehmigungsverfahren bildet der Sachplan Asyl, in den der Standort Buosingen anstelle des bisherigen Standortes Wintersried aufgenommen wird. Im Rahmen des Sachplanverfahrens können sich Bundesämter, der Kanton sowie die Gemeinde und die Bevölkerung zum Standort äussern. Im Plangenehmigungsverfahren findet auch eine öffentliche Auflage der Projektunterlagen in der Standortgemeinde statt. Neben der Gemeinde werden auch der Kanton und die betroffenen Bundesbehörden angehört. Die Mitwirkungsrechte und das individuelle Beschwerderecht der betroffenen Bevölkerung bleiben gewahrt.

Entlastung des kantonalen Asylwesens

Im Rahmen der Vereinbarung zwischen Bund, Kanton und Gemeinde erhalten die Standortgemeinde Arth sowie der Kanton Schwyz Kompensationsleistungen bei den Asylzuweisungen. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde Arth in Jahren mit durchschnittlichen Asylzahlen kaum mehr Asylsuchende aufnehmen muss. Die Folge sind Entlastungen bei Infrastruktur und Personal sowie mittel- und langfristig im Bereich der Sozialhilfe. Ein Teil der Entlastung verbleibt beim Kanton, wovon wiederum alle Schwyzer Gemeinden profitieren.

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